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HORIZON 2020

 

Vorschlag der Europäischen Kommission für HORIZON 2020 (2014-2020) veröffentlicht

09.12.2001

Die Europäische Kommission hat am 30. November 2011 ihren Vorschlag für das neue Forschungsförderprogramm "Horizon 2020  - The Framework Programme for Research and Innovation"  veröffentlicht. Horizon 2020 wird eine Laufzeit von 2014-2020 haben und das Forschungsrahmenprogramm, Programmteile des Programms für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU (COSME) und das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) zusammenfassen. Das EIT wird außerhalb des Spezifischen Programms angesiedelt und soll Mittel in Höhe von 2,8 Milliarden € aus dem neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation erhalten.

Der Vorschlag sieht ein Gesamtbudget in Höhe von 80 Mrd. € vor.


Zur Umsetzung von Horizon 2020 hat die Kommission einen Vorschlag für ein einziges Spezifisches Programm veröffentlicht, das  in vierTeile (Parts) untergliedert ist:

I Excellent Science (24,6 Mrd. €):

  • European Research Council (13,2 Mrd. €)
  • Marie Curie-Maßnahmen (5,8 Mrd. €)
  • Future and Emerging Technologies (FET) (3,1 Mrd. €)
  • Forschungsinfrastrukturen (2,4 Mrd. €)

 

II Industrial Leadership (17,9 Mrd. €):

  • Leadership in enabling and industrial technologies (13,8 Mrd. €):
  • Dazu gehören folgende Themen: Information and Communication Technologies, Nanotechnologies, Advanced Materials, Biotechnology, Advanced Manufacturing and Processing, Space 
  • Vereinfachter Zugang zu Risikofinanzierung (3,5 Mrd. €)
  • Innovation in KMU (619 Millionen €)
     

III Societal challenges (31,7 Mrd. €):

  • Health, Demographic Change and Well-being (8,0 Mrd. €)
  • Food Security, Sustainable Agriculture, Marine and Maritime Research and the Bio-Economy (4,2 Mrd. €)
  • Secure, Clean and Efficient Energy (5,8 Mrd. €)
  • Smart, Green and Integrated Transport (6,8 Mrd. €)
  • Climate Action, Resource Efficiency and Raw Materials (3,2 Mrd. €)
  • Inclusive, Innovative and Secure Societies (3,8  Mrd. €)


IV Non-nuclear Direct Actions of the Joint Research Centre (JRC) (2 Mrd. €)
 

Das JRC wird mit seinen Forschungsprojekten zu Teil II ‚Industrial Leadership’ und Teil III ‚Societal Challenges‘ beitragen. Die Maßnahmen des JRC werden mit 2 Mrd. EUR gefördert.

 

 

Vorschlag der Europäischen Kommission für HORIZON 2020 - Die Beteiligungsregeln

09.12.2011

Teil der am 30. November 2011 veröffentlichten Dokumente ist der Vorschlag für die Beteiligungsregeln des neuen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation. Änderungen der Beteiligungsregeln für 'HORIZON 2020' im Vergleich zum 7. Forschungsrahmenprogramm betreffen vor allem:

Förderquoten (Artikel 22)

In HORIZON 2020 soll es nach dem Vorschlag der Kommission nur noch eine Förderquote je Projekt ('Action') geben. Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Aktivitäts- und Organisationstypen würde somit entfallen.
Eine Option sieht eine Förderquote von max. 100% der erstattungsfähigen Kosten je Projekt in Forschung und Entwicklung vor.
Für Projekte mit überwiegenden, so genannten marktnahen Aktivitäten (Demonstrationsaktivitäten, Serviceinnovationen, experimentelle Entwicklung etc. ) sollen maximal 70% der Kosten erstattet werden. Die Förderquote von max. 70% soll auch für Maßnahmen zur Kofinanzierung von internationalen, intersektoralen und interdisziplinären Förderprogrammen ('programme co-fund actions') gelten. Einzelne Ausschreibungen können abweichend von den genannten Erstattungsraten eine Förderung mit 'lump sums' (Pauschalbeiträge) und 'scale of unit costs' (Stückkostensätze) vorsehen.
 

Indirekte Kosten (Artikel 24)

Die Förderhöhe für indirekte Kosten soll demnach für alle Förderformen generell 20% der erstattungsfähigen direkten Kosten betragen. Wie bisher sollen keine indirekten Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen geltend gemacht werden können. Ebenso sollen indirekte Kosten nicht erstattet werden, wenn ein Dritter Ressourcen zur Verfügung stellt, die der Zuwendungsempfänger nicht auf seinem Betriebsgelände nutzt oder wenn eine finanzielle Unterstützung durch den Zuwendungsempfänger an Dritte erfolgt.
 

Timesheets (Artikel 25)

Im Regelfall muss weiterhin eine Dokumentation der für das Projekt geleisteten Arbeitszeit auf Basis eines Zeiterfassungssystem (z. B. in Form von 'timesheets') erfolgen. Hiervon ist Personal ausgenommen, das zu 100% im Projekt angestellt ist. In diesem Fall soll eine entsprechende Erklärung, dass die Person ausschließlich für das Projekt tätig ist, als Nachweis ausreichend sein.
Bescheinigung über die Kostenaufstellung ("Auditzertifikate") (Artikel 28)
Prüfberichte ('certificates on the financial statements') sollen im neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ab einer Zuwendungshöhe von 325.000 € vorgelegt werden.
 

Förderformen (Artikel 48, 49)

Allgemein gilt, dass für die Projektförderung verstärkt Finanzierungsinstrumente wie Ausschreibungen von "Preisen" sowie Aktivitäten zur Unterstützung des öffentlichen Vergabewesens, eingesetzt werden sollen.

Verbreitung von Forschungsergebnissen (Artikel 38-46)
Die Bestimmungen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen in HORIZON 2020 bauen auf den im 7. FRP geltenden Regeln auf. Erweitert wird die Definition der Ergebnisse ('results'; im 7. FRP:  'foreground'), die sowohl  neue Kenntnisse und Schutzrechte als auch Daten umfasst. Darüber hinaus sieht der Vorschlag die Ausweitung des 'open access' (Zugang zu Forschungsergebnissen) vor.
 

Zeitplan

Der Vorschlag wurde im Wettbewerbsrat am 6. Dezember 2011 in Brüssel vorgestellt. Verhandlungen werden im Rat und im EP zum Vorschlag für die Verordnung zur Einrichtung von HORIZON 2020 und dem Vorschlag zur Verordnung der Beteiligungsregeln geführt.
Veröffentlichung der ersten Ausschreibungen im Programm  HORIZON 2020  Ende 2013 oder Anfang 2014.

 

 

 

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