Forschungskommission
Die Geschäftsstelle der Forschungskommission ist beim Forschungsmanagement angesiedelt. Alle Anträge und Fragen zur Förderung durch die Kommission sind immer an das Forschungsmanagement zu richten und nicht an einzelne Mitglieder der Kommission. Die Forschungskommission unterstützt Forschungsvorhaben insbesonderere mit Personal-, Sach- und Verbrauchsmitteln und stellt bei Vorliegen der Vorraussetzungen Laborraum zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Abgabetermine und verwenden Sie die Antragsformulare.
Termine
| Abgabetermine für Anträge | Sitzungstermine |
| Mittwoch, 22.02.2012, 16.00 Uhr | Donnerstag, 15.03.2012, 16.00 Uhr |
| Mittwoch, 20.06.2012, 16.00 Uhr | Donnerstag, 12.07.2012, 16.00 Uhr |
| Mittwoch, 19.09.2012, 16.00 Uhr | Donnerstag, 11.10.2012, 16.00 Uhr |
| Mittwoch, 14.11.2012, 16.00 Uhr | Donnerstag, 06.12.2012, 16.00 Uhr |
Kommissionsmitglieder
Vorsitz (kommissarisch)
- Prof. Südkamp, Department Orthopädie und Traumatologie
Weitere Mitglieder
- Prof. Hein, Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie
- Prof. Hellwig, Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Prof. Prinz, Institut für Pathologie, Abteilung für Neuropathologie
- Frau Prof. Rospert, Institut für Biochemie und Molekularbiologie
- Prof. Schüle, Zentrale Klinische Forschung
- Prof. Südkamp, Department Orthopädie und Traumatologie
- Prof. Weiller, Neurologische Universitätsklinik
Mitglieder Kraft Amtes
- Prof. Blum, Dekan der Medizinischen Fakultät
- Prof. Krieglstein, Prodekanin für Struktur, Forschung und Entwicklung
In beratender Funktion
- Prof. Dr. B.A. Volk-Zeiher (Forschungsmanagement)
Allgemeines
- Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/Wissenschafterlinnen, die der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angehören. Nicht antragsberechtigt sind cand. med. (Ausnahme: Innovationsstipendium)
- Vorrangig gefördert werden Projekte im Sinne einer Anschubfinanzierung, wobei diese Projekte die Voraussetzung haben müssen, in absehbarer Zeit in eine externe Drittmittelförderung (insbesondere durch die DFG) überzugehen. Die Anschubfinanzierungen erfolgen in der Regel für 6 Monate; in Ausnahmefällen auch länger.
- Von der Kommission bewilligte Personalmittel sind Höchstsätze (Anlehnung an den TV-L). Darüber hinausgehende Ansprüche müssen ggf. aus dem F+L-Budget der Abteilung getragen werden (bspw. Bewährungsaufstieg, Übergangsgeld bei Arbeitslosigkeit, Ausbezahlung von nicht beanspruchtem Urlaub etc.)
- Die Geschäftsordnung der Forschungskommission finden Sie hier.
- Die Deutsche Forschungsgemeinschaft bietet folgende Fördermöglichkeiten an:
- Beantragung der eigenen Stelle ohne zeitliche Befristung
- Rotationsstellen für Ärztinnen und Ärzte
Kurzinformationen des Forschungsmanagements zur Programmpauschale der DFG gibt es hier.
