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Verantwortung in der Forschung

 

Sicherung der Selbstverantwortung in der Forschung

Zur Sicherung der Selbstverantwortung in der Forschung hat der Senat der Albert-Ludwigs-Universität in seiner Sitzung vom 25. Mai 2011 eine Satzung erlassen, die für alle Fakultäten Geltung hat. Hier finden Sie die Satzung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Selbstverantwortung in der Forschung und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Darüberhinaus gibt es Empfehlungen der Medizinischen Fakultät zur Verantwortung in der Forschung:
- Empfehlungen (dazugehöriges Formular zur Autorenschaft)

 

Vertrauensperson (Ombudsmann)
(klinisch-theoretische Institute und medizinisch-theoretische Institute)

 

Ombudsgremium (Homepage) bestehend aus:

 

Weitere Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie auch direkt auf der Homepage der DFG.

 

Umgang mit geistigem Eigentum

Die Europäische Kommission hat am 10. April 2008 die "Empfehlungen zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen" herausgegeben.
Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Beratungsstelle zu Fragen des geistigen Eigentums in EU-Projekten; sog. IPR-Helpdesk

E-Mail: ipr-helpdesk@infeurope.lu
Tel.: +352-252233-333, Fax: +352-252233-334
Internet: www.ipr-helpdesk.org

 

Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Max-Planck-Gesellschaft

Mit Beschluss vom 24.11.2000 hat auch die Max-Planck-Gesellschaft Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis festgehalten. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen: http://www.mpg.de/199493/regelnWissPraxis.pdf

 

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