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Drittes Aktionsprogramm der Union im Bereich Gesundheit (2014 – 2020)

 

Programmbeschreibung

 

Die Programmziele im Einzelnen:

  • Förderung der Gesundheit, Prävention von Krankheiten und Schaffung von guten Rahmenbedingungen für gesunde Lebensführung;
  • Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren;
  • Beitrag zur Schaffung innovativer, effizienter und nachhaltiger Gesundheitssysteme;
  • Erleichterung des Zugangs zu besserer und sicherer Gesundheitsversorgung.

 

Die Förderung erfolgt auf der Basis jährlicher Arbeitspläne. Sie beruht auf dem Prinzip der Kofinanzierung der erstattungsfähigen Projektkosten. Die Förderung beträgt in der Regel max. 60% der gesamten Projektkosten.

Weitere Informationen erhalten Interessenten hier.

 

Hinweise zum Dritten Aktionsprogramm Gesundheit

 

Individuelle Beratung

  • Falls Sie Fragen zum Rahmenprogramm oder anderen EU-Programmen haben oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an den EU-Referenten.
  • Bitte setzen Sie sich im Vorfeld einer geplanten Antragstellung frühzeitig mit dem EU-Referenten in Verbindung.

 

Participant Identification Code (PIC)

  • Bitte registrieren Sie Ihren Projektvorschlag im „Dritten Aktionsprogramm der Union im Bereich Gesundheit“ im Teilnehmerportal der EU-Kommission mit dem PIC des Universitätsklinikum Freiburg (UKLFR): 999881918.

 

Weitere Hinweise und Dokumente

  • Antragsteller und Projektleiter laufender Projekte sollten zudem die Hinweise und Referenzdokumente auf den Webseiten der Europäischen Kommission bzw. der beauftragten Exekutivagentur nutzen.
  • Die EU-Kommission informiert über das Programm und den jährlichen Arbeitsplan hier.
  • Die Consumers, Health, Agriculture and Food Executive Agency (CHAFEA) stellt Informationen zur Vorbereitung und zum Management von Projekten in den von ihr betreuten Förderprogrammen zur Verfügung.
  • Zugang zur CHAFEA Seite erhalten Sie hier.

 

Konsortialvertrag / Geistige Eigentumsrechte

  • Der Abschluss eines Konsortialvertrags (CA) zwischen den Projektpartnern ist im Aktionsprogramm Gesundheit vorgeschrieben.
  • Das DESCA Model CA stellt ein umfassendes Referenzdokument dar und liegt vielen Konsortialverträgen zugrunde. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.

 

Projektabwicklung

Timesheets

  • Es wird empfohlen, die Zeitnachweise täglich zu führen und monatlich vom Projektleiter abzuzeichnen sowie an die Drittmittelverwaltung weiterzuleiten.
  • Das Timesheet können Sie auf der Formularplattform des Universitätsklinikums herunterladen (Im Intranet: „Services/Angebote“: Formularplattform: Buchhaltung und Finanzplanung: Finanzplanung: Drittmittelverwaltung).

 

Ihre EU-Ansprechpartner für die Projektabwicklung

 

Alexander Affeldt, M.A.
Dekanat der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
EU-Referent / EU Liaison Officer
Breisacher Straße 153
D-79110 Freiburg
Tel.: +49 761 / 270-72250
Fax: +49 761 / 270-84670

 

Jürgen Dreyer
Drittmittelverwaltung des Universitätsklinikums Freiburg
Breisacher Straße 153
D-79110 Freiburg
Tel. 0761 / 270-20810
Fax: 0761 / 270-18890
for EU-projects
Zuständig für: Klinisch-theoretische Institute, Vorklinische Institute, Psychiatrische Klinik und Hautklinik, Center for Chronic Immunodeficiency (CCI)

 

Vanessa Preis
Drittmittelverwaltung des Universitätsklinikums Freiburg
Breisacher Straße 153
D-79110 Freiburg
Tel.: 0761 / 270-20300
Fax: 0761 / 270-18890
for EU-projects
Zuständig für: Kinderklinik, Radiologie, HNO-Klinik, Neurozentrum, IUK, Pathologie, Strahlenklinik

Katharina Strub
Drittmittelverwaltung des Universitätsklinikums Freiburg
Breisacher Straße 153
D-79110 Freiburg
Tel.: 0761 / 270-84420
Fax: 0761 / 270-18890
for EU-projects
Zuständig für: Zahnklinik, Chirurgie, Medizin, Apotheke, Nuklearmedizin, ZKS, Rheumatologie
 

Bitte beachten Sie, dass als EU-Projekte nur Vorhaben in Programmen gelten, die direkt von der EU finanziert und von der EU-Kommission, einer Exekutivagentur oder einer Programmbehörde abgewickelt werden (Horizont 2020, Drittes Aktionsprogramm Gesundheit, Programme anderer Generaldirektionen der EU-Kommission, INTERREG, COST).

 

Zuständigkeit in weiteren Programmen:

Für Ihre Vorhaben, die in europäischen Verbünden realisiert, aber vom BMBF oder einer anderen nationalen Fördereinrichtung finanziert und von einem deutschen Projektträger abgewickelt werden, sind die für Ihre nationalen Projekte verantwortlichen Ansprechpersonen in der Drittmittelverwaltung zuständig.

Hierzu zählen die ERA-NET, die Gemeinsame Programmplanung und Eurostars.

Die aktuelle Liste der Mitarbeiter und Zuständigkeitsbereiche (PDF) finden Sie im Intranet unter:

Geschäftsbereich 1 - Controlling und Finanzen → Abteilung 1.1 – Finanzplanung → Mitarbeit