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MOTI-VATE FAQ

Welche Art Doktorarbeiten kommen für MOTI-VATE in Frage?

Experimentelle Doktorarbeiten oder Doktorarbeiten im Rahmen des Begleitprogramms einer klinischen Studie. Bei letzterer muss die Fragestellung und die Arbeitshypothese Teil des Studienprotokolls sein und daher vor Beginn der klinischen Studie festgestanden haben.

Wie finde ich eine/einen für MOTI-VATE geeignete Betreuer*in?

Eine Liste mit den zur Betreuung von MOTI-VATE-Doktorand*innen berechtigten Principal Investigators finden Sie hier.

Muss ich vor der Bewerbung eine Promotionsstelle haben?

Es ist möglich, sich bereits vor der Bewerbung eine passende Stelle bei einem der MOTI-VATE-PIs zu suchen. In der Vergangenheit hat dies ein Großteil der Bewerber*innen auch getan. Es ist aber keine Bedingung für die Aufnahme in das MOTI-VATE-Promotionskolleg.

Wichtig ist, dass der praktische Teil des Promotionsprojekts während der einjährigen MOTI-VATE Förderperiode durchgeführt wird. Ein Beginn des Promotionsprojekt bereits vor der MOTI-VATE Förderperiode ist möglich, es muss aber die ganze Laufzeit des Programms weiter für die Doktorarbeit verwendet werden.

Wer kann sich bewerben?

In Freiburg eingeschriebene Studierende der Human- oder Zahnmedizin mit bestandener M1-Prüfung ("Physikum"), die bereit sind ihr Studium für mindestens 9-12 Monate zu unterbrechen. In Ausnahmefällen ist eine Bewerbung auch vor der M1 möglich, wenn die Arbeit direkt im folgenden Semester (5. Fachsemester) begonnen werden soll. Eine Förderung nach Abschluss des Human- oder Zahnmedizinstudiums ist nicht möglich.

Wann kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt im Frühjahr, die einjährige Förderperiode beginnt im Oktober desselben Jahres. Über die genauen Fristen wird rechtzeitig auf der Website unter Bewerbung informiert.

Wie lange und wann muss ich mein Studium unterbrechen?

Das Studium muss für mindestens 9 Monate unterbrochen werden, d.h. in der Regel ein Wintersemester und das folgende Sommersemester. Der vorgesehene Zeitpunkt ist das 7. und 8. Semester (Regelstudienzeit). Gegebenenfalls ist auch ein früherer oder späterer Beginn möglich.

Entstehen durch die Unterbrechung des Studiums Nachteile im weiteren Studienverlauf?

Stipendiat*innen müssen sich zu Beginn der Förderperiode von allen bereits angemeldeten Kursen im Rahmen ihres Studiums abmelden. Das Studium kann dann nach der Förderperiode wieder regulär aufgenommen werden, so dass in der Regel keine Nachteile bei der Kursbelegung entstehen.

Für die Zeit der Promotion besteht für angenommene Doktorand*innen außerdem die Möglichkeit, ein Urlaubssemester zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Service Center Studiums.

Wie sieht die finanzielle Unterstützung aus?

Track I MOTI-VATE-Stipendiat*innen werden für die gesamte Förderperiode in den jeweiligen Laboren als studentische Hilfskräfte angestellt. Die Stellen werden über MOTI-VATE finanziert. Stipendiat*innen werden für 85h pro Monat und dem für studentische Hilfskräfte aktuellen Stundensatz (12 Euro pro Stunde im SoSe 2023) vergütet, d. h. sie erhalten ca. 1.000 Euro brutto. Die Vergütung wird als Einkommen gewertet, d. h. sie ist sozialversicherungspflichtig und kann ggf. Einfluss auf die Krankenversicherung nehmen.

Für Track I Stipendiat*innen werden zusätzlich bis zu 1.500 € Reisekosten übernommen. Reisemittel können für Tagungen mit Abstract-Präsentation oder Aufenthalte in internationalen Laboren zum Erlernen von Methoden verwendet werden. Außerdem werden pro Stipendiat*in 3.000 € für Sachmittel in den Laboren zur Verfügung gestellt.

Track II Stipendiat*innen werden rein ideell gefördert und erhalten keine finanziellen Mittel durch die Fakultät.