Umhabilitationen
Umhabilitation
Habilitierte anderer Fakultäten und anderer Hochschulen können die Venia legendi der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs- Universität Freiburg beantragen (Umhabilitation).
Für die Umhabilitation gelten dieselben Grundlagen und Voraussetzungen wie für die Habilitation (Mindestvoraussetzung ist ein Semester Lehre - 2 SWS - an der Medizinischen Fakultät Freiburg vor Beantragung der Umhabilitation) sowie eine Darstellung über die zukünftige Einbindung in die Lehre der Medizinischen Fakultät sowie die Bestätigung bei Anträgen ohne Dienstvertrag zum UKF zur Freistellung für Forschung und Lehre.
Bitte senden Sie alle einzureichenden Unterlagen auch als Word-Datei per Email an habilitationen@uniklinik-freiburg.de.
- Kriterien Umhabilitation
- Checkliste Umhabilitation
- Vordruck Habilitationsausschuss (bitte füllen Sie alle Spalten umfangreich aus, verweisen Sie nicht auf ein weiteres Dokument. Bitte reichen Sie diesen Vordruck zusätzlich als offene WordDatei ein.)
- Personalbogen Umhabilitation
- Formblatt 60173844 zur Erfassung der Lehrleistung, Hinweis: bitte lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen zum Formblatt und Ergänzen Sie immer auch die Veranstaltungsnummern laut des Vorlesungsverzeichnisses)