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Umhabilitationen

Umhabilitation

Habilitierte anderer Fakultäten und anderer Hochschulen können die Venia legendi der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs- Universität Freiburg beantragen (Umhabilitation).


Für die Umhabilitation gelten dieselben Grundlagen und Voraussetzungen wie für die Habilitation (Mindestvoraussetzung ist ein Semester Lehre - 2 SWS - an der Medizinischen Fakultät Freiburg vor Beantragung der Umhabilitation) sowie eine Darstellung über die zukünftige Einbindung in die Lehre der Medizinischen Fakultät sowie die Bestätigung bei Anträgen ohne Dienstvertrag zum UKF zur Freistellung für Forschung und Lehre.

Bitte senden Sie alle einzureichenden Unterlagen auch als Word-Datei per Email an habilitationen@uniklinik-freiburg.de.