Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen

Wann und wie bewerben?
Der Zeitraum für einen Bewerbungsantrag liegt immer zwischen dem 1. Juni bis 15. Juli eines Jahres.
Online-Bewerbung:
Zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli können Sie sich online über das Studierenden-Portal für den Studiengang bewerben:
http://www.uni-freiburg.de/go/onlinebewerbung
Einen Ausdruck Ihres Online-Antrages oder einen ausgefüllten regulären Papierantrag senden Sie unbedingt zusätzlich auf dem Postweg an den Bachelor-Studiengang Pflegewissenschaft, da Ihre Bewerbung sonst nicht gültig ist.
Studienorientierungsverfahren:
Außerdem wird an der Universität Freiburg zu jeder Bewerbung um einen Studienplatz ab dem Wintersemester 2011/2012 grundsätzlich ein Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren verlangt. Näheres dazu erfahren Sie im Informationsblatt den Studienorientierungsverfahren. Der Nachweise über die Teilnahme an einem Orientierungsvefahren ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Nachweis über die pflegerische Basisqualifikation:
Zudem müssen Bewerber/-innen mit ihrem Bewerbungsantrag den Nachweis über die pflegerische Basisqualifikation einreichen. Bitte beachten Sie dazu, dass drei unterschiedliche Nachweise möglich sind, und füllen Sie das entsprechende Formblatt aus.
Lesen Sie dazu bitte vorab das Infoblatt zu Formblättern über die pflegerische Basisqualifikation und wählen Sie dann das für Sie zutreffende Formblatt aus:
Formblatt A: Pflegeausbildung bereits abgeschlossen
Formblatt B: Nachweis pflegerische Basisqualifikation bei Bewerbung vollständig
Formblatt C: Nachweis pflegerische Basisqualifikation wird nachgereicht
Interessenten, welche sich für das Studium bewerben wollen und ihr erstes Jahr der Pflegeausbildung nicht an der Akdemie für medizinische Berufe im Universitätsklinikum Freiburg absolvieren, wenden Sie bitte frühzeitig an die Studiengangleitung zu Abklärung organisatorischer Fragen.
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung >>Kontakt
Zulassungsvoraussetzungen zum Studium
Zwei Voraussetzungen müssen die Studienbewerber/-innen mitbringen:
- die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (gemäß LHG Baden-Württemberg, vom 1. Januar 2005) und definierte Sprachkenntnisse in Deutsch
- eine pflegerische Basisqualifikation, d. h. bei Studienbeginn ein Jahr einer beruflichen Erstausbildung zum/zur Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger/-in
oder
eine bereits abgeschlossene berufliche Erstausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege oder in Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Berufspraktika der ersten beiden Studienjahre werden angerechnet)
Zugang für Berufstätige zum Hochschulstudium:
Bei Fragen zur Möglichkeit des Zuganges zum Hochschulstudium für Berufstätige ohne allgmeine Hochschulzugangsberechtigung nach Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) wenden Sie sich bitte direkt an die Studiengangleitung.
