Uni-Logo
Sie sind hier: Startseite Studium und Lehre Pflegewissenschaft B.Sc. FAQ
Artikelaktionen

FAQ

bildleiste_pflewi_web.jpg
 

 

Berufliche Anerkennung zur Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger/-in:

 

Ist das Studium so geplant, dass man zur staatl. Prüfung der Berufsanerkennung zugelassen wird?

Ja

  • zu Beginn des Studiums wird die praktische Ausbildung (= „Berufspraktikum“ im Modulhandbuch) bis zum Ende des 2. Studienjahrs (= 3. Ausbildungsjahr) entsprechend geplant
  • in den Modulen ohne Berufspraktikum sind die Qualifikationsziele und Inhalte auf die berufliche Erstausbildung abgestimmt.

 

Wie ist der Urlaub geregelt?

2 Wochen Weihnachtspause und 1 Woche Pfingstpause sowie der restliche Jahresanspruch an Urlaub in den Zeiten der Berufspraktika – vorzugsweise am Beginn oder Ende eines Einsatzbereichs.

 

Wenn ich in einer Pflegeschule im ersten Ausbildungsjahr bin und einen Studienplatz erhalte und nicht in der Akademie für medizinische Berufe im Universitätsklinikum Freiburg einen Ausbildungsvertrag habe, was geschieht mit meinem Ausbildungsvertrag?

Es ist möglich bei der Akademie für medizinische Berufe einen Vertrag zu erhalten. Andere Möglichkeiten sollten mit Ihrer Schulleitung und dem Leiter der Akademie für medizinische Berufe geklärt werden.

 

Studiengang

 

Wo finde ich Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung, gültig für das Studium an der Albert-Ludwigs-Universität?

 

Ist der Studiengang praxisbezogen oder auf Theorie ausgerichtet?

Sowohl als auch.

  • Die Studierenden sollen klinische Kompetenzen im Umgang mit Patienten und ihren Familien erwerben, wie dies für eine berufliche Anerkennung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bzw. für eine Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in vorgesehen ist. Im dritten Studienjahr sollen diese Kompetenzen in einem Fachbereich vertieft und erweitert werden.
  • Dazu, beginnend im 2. Semester, sollen die Studierenden Basiskompetenzen in der Praxisentwicklung und Forschung erwerben.

 

Wo finde ich Informationen über Prüfungen?

Bei der Studiengangleitung Frau Müller-Fröhlich M.Sc. (0761 270 64850) Fragen können im Detail beantwortet werden.

 

Gibt es die Möglichkeit in einem Semester ins Ausland zu gehen?

Ja, das 5. Semester eignet sich dafür. Die Studierenden werden bei der Suche nach einem geeigneten Studienort unterstützt. Es bestehen bereits mehrere Kontakte zu interessierten Universitäten in USA, Großbritannien und Australien.  

 

Finanzierung

 

Muss ich Studiengebühren bezahlen?

Ja, 500 Euro pro Semester. Informationen zur sogenannten Geschwisterregelung finden Sie auf der webpage der Universität Freiburg unter :

http://www.studium.uni-freiburg.de/service_und_beratungsstellen/studiengebuehren/ausnahmen.html


Erhalte ich eine Ausbildungsvergütung?

Ja, auf der Basis des Ausbildungsvertrags, also im 1. und 2. Studienjahr (entspricht dem  2. und 3. Ausbildungsjahr).

 

Ist es mir möglich im 3. Studienjahr nach der Berufsanerkennung zu arbeiten?

Sie sind Student und haben im 5. und 6.  Semester jeweils ein Berufspraktikum im Fachbereich abzuleisten (insgesamt 518 Stunden).   Die Bedingungen dazu (auch die Frage der Bezahlung) sind Vereinbarungssache mit der Leitung des Praktikumsortes.

 

Wenn ich mit einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung (Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege) einen Studienplatz erhalte, kann ich eine Teilzeitarbeit während des Studiums annehmen?  

Ja, da die Berufspraktika in den ersten beiden Studienjahren auf das Studium angerechnet werden. Diese Berufspraktika, K:(G1-3) und K:(K1-2), umfassen insgesamt 1506 Stunden. Wenn Sie sich auf einen Fachbereich fokussieren und dort bleiben, könnten die Praktika im 3. Studienjahr in diesem Bereich absolviert werden.

 

Welche weiteren finanziellen Belastungen kommen auf mich zu?

Ein Notebook ist notwendig. Damit haben Sie in den Gebäuden der Universität Zugang zum Internet.   

 

Wie  bekomme ich einen Wohnheimplatz?

Ansprechpersonen werden Ihnen über das Sekretariat im Studiengang genannt.

 

Kann ich als Schüler/-in der Akademie im Wohnheim bleiben?

Ja.



Aussichten nach Abschluss des Bachelor-Studiums Pflegewissenschaft:

 

Kann ich weiterstudieren und ggf. auch später forschen?

  • Ein Masterstudium in Pflegewissenschaft ist prinzipiell möglich. Allerdings definieren die Universitäten auch ihre Kriterien zur Aufnahme. Im derzeitigen Konzept wurde  eine gute Passung mit dem Masterstudiengang im Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Basel realisiert.
  • Absolventen eines Masterstudiums können ein Promotionsstudium aufnehmen und Verantwortung für eigene Forschungsprojekte übernehmen.  

 

Sind die Aussichten, einen Arbeitsplatz zu erhalten, gut oder eher schlecht?

Die Rolle einer/s Pflegenden mit einem Bachelorabschluss in der direkten Arbeit mit Patienten und ihren Angehörigen bzw. in der Mitarbeit in Praxis- und Forschungsprojekten entwickelt sich derzeit in Deutschland.

Arbeitsfelder sind:

  • im Bereich der Verantwortung für die direkte Arbeit mit Patienten und ihren Familien im Team. Ein Schwerpunkt liegt auf der Mitarbeit in einer auf Evidenz basierten bestmöglichen Praxis.   Dies können Rollen in bestimmten Handlungsfeldern der Pflege z.B. Wundversorgung oder Symptommanagement sein. Weitere Rollen sind die der Prozessbegleitung der Patienten und ihren Familien z. B. als Prozessverantwortliche/r im Universitätsklinikum Freiburg oder als Case Manager

Eine erweiterte und vertiefte Pflegepraxis (Advanced Nursing Practice) mit größerem Verantwortungsbereichen bietet die Masterqualifikation, für die ein Bachelorabschluss die Voraussetzung ist

Der Bedarf wird von den Entscheidungsträgern im Universitätsklinikum Freiburg und bundesweit geäußert.

Auch eine Umfrage im Vorfeld der Konzepterstellung hat gezeigt, dass die Pflegenden den Bedarf bestätigen.

Pflegende, welche z. B. im Universitätsklinikum Freiburg z. B. als Pflegeexperten arbeiten, schätzen den Bedarf an Absolventen hoch ein.

Deutschland zieht in dieser Entwicklung nach. In anderen, vor allem den englischsprachigen Ländern der Welt, ist ein Bachelor-Studium mit einer integrierten Berufsanerkennung weitaus häufiger etabliert. Man schätzt in deutschen Expertenkreisen derzeit den Bedarf an Pflegenden mit einem Bachelorabschluss in der Betreuung von Patienten und ihren Familien mit circa 10 % ein.  

Die berufliche Erstausbildung (3 Jahre Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege und auch die Altenpflege in Deutschland) wird immer ein wichtiger und wertvoller Stützpfeiler der pflegerischen Versorgung bleiben.

 

Der Studiengang will einen Beitrag zur Gesamtaufgabe der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung  leisten.   

 

 

Benutzerspezifische Werkzeuge