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Hinweise zum Forschungsbetrieb während der Corona-Pandemie

Der Forschungsbetrieb an der Medizinischen Fakultät soll während der Corona-Pandemie so weit wie möglich aufrechterhalten werden. Für jegliche Forschungsarbeiten im Labor (sowohl in Gebäuden der Universität als auch in Gebäuden des Universitätsklinikums) gelten die Vorgaben der Universität. Für Forschung mit Patientenkontakt gelten hingegen die Regularien des Universitätsklinikums (Link nur klinikintern).

Für alle Mitglieder der Universität gelten die in der Hygieneordnung (Version 7 vom 24.11.2021) festgehaltenen Vorgaben und Empfehlungen. Ein Hygieneplan bietet Studierenden und Beschäftigten einen kompakten Überblick über die jeweils bei der Basis-, Warn- und Alarmstufe geltenden Schutzmaßnahmen an der Universität Freiburg. Die Forschung betreffende Informationen sind in den Hinweisen zum Forschungsbetrieb zusammengefasst. Im Rahmen ihrer Hinweise für Mitarbeitende gibt die Universität zudem u.a. vor, wie der Arbeitsbetrieb zu organisieren ist, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Die Vorgaben der Universität beruhen auf der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg.