Europäische territoriale Zusammenarbeit – INTERREG
Programmbeschreibung
Interreg ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Damit werden grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt Interreg wird in drei Ausrichtungen umgesetzt.
- Grenzübergreifende Zusammenarbeit (Ausrichtung A): Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen;
- Transnationale Zusammenarbeit (Ausrichtung B): Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Partnern in transnationalen Kooperationsräumen, um die territoriale Integration dieser Räume zu erhöhen;
- Interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C): Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung und Kohäsion zu verbessern.
INTERREG V A Oberrhein (2014 – 2020)
Das Programm fördert im Programmgebiet grenzüberschreitende Vorhaben, die einen Beitrag zur Umsetzung eines der 12 Spezifischen Ziele des Operationellen Programms beitragen. Relevant für den Bereich ‚Gesundheit‘ die ersten drei Spezifischen Ziele:
- SZ1: Erweiterung der grenzüberschreitenden Forschungskapazitäten für FuI-Spitzenleistungen am Oberrhein;
- SZ2: Verstärkte Beteiligung von Unternehmen an grenzüberschreitenden FuI-Vorhaben mit Forschungs- und Hochschuleinrichtungen;
- SZ3: Steigerung der durch grenzüberschreitende Konsortien aus dem Oberrheinraum entwickelten Anwendungen und Innovationen.
Weitere Informationen finden Interessenten hier.
Hinweise zu INTERREG V Oberrhein
Das Programm unterstützt grenzüberschreitende Projekte aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Das Programm folgt dem Prinzip der Kofinanzierung: 50% der erstattungsfähigen Gesamtkosten eines Projekts werden aus Mitteln des Programms finanziert.
Der Eigenanteil wird durch öffentlich-rechtliche Einrichtungen in der Regel durch die anteilige Projektmitarbeit und Abrechnung von Personal erbracht, das nicht aus Drittmitteln finanziert ist.
Die Budgetplanung sollte vor Einreichung des Antrags mit dem EU-Referenten und der Drittmittelverwaltung abgestimmt werden.
Allgemeine Hinweise zur Projektabwicklung erhalten Sie hier.
Nähere Informationen zu den Regeln zur Förderfähigkeit von Ausgaben finden Sie hier.
Die Auszahlung der Fördermittel ist – abgesehen von der Voraussetzung der Förderfähigkeit der Kosten - an die Erfüllung der vereinbarten Projektergebnisse bzw. der festgelegten Indikatoren gebunden.
Ihre EU-Ansprechpartner für die Projektabwicklung
Katharina Strub
Bitte beachten Sie, dass als EU-Projekte nur Vorhaben in Programmen gelten, die direkt von der EU finanziert und von der EU-Kommission, einer Exekutivagentur oder einer Programmbehörde abgewickelt werden (Horizont 2020, Drittes Aktionsprogramm Gesundheit, Programme anderer Generaldirektionen der EU-Kommission, INTERREG, COST).
Zuständigkeit in weiteren Programmen:
Für Ihre Vorhaben, die in europäischen Verbünden realisiert, aber vom BMBF oder einer anderen nationalen Fördereinrichtung finanziert und von einem deutschen Projektträger abgewickelt werden, sind die für Ihre nationalen Projekte verantwortlichen Ansprechpersonen in der Drittmittelverwaltung zuständig.
Hierzu zählen die ERA-NET, die Gemeinsame Programmplanung und Eurostars.
Die aktuelle Liste der Mitarbeiter und Zuständigkeitsbereiche (PDF) finden Sie im Intranet unter:
Geschäftsbereich 1 - Controlling und Finanzen → Abteilung 1.1 – Finanzplanung → Mitarbeit