Maßnahmen nach Art. 185 AEUV
Auf dieser Grundlage beteiligt sich die EU langfristig an einer Reihe gemeinsamer Programme verschiedener Mitgliedsstaaten. So beteiligt sich die EU-Kommission über Horizont 2020 an vier Maßnahmen:
Eurostars
Eurostars ist ein Förderprogramm für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die gemeinsam mit Partnern aus Eurostars-Mitgliedsländern Projekte durchführen.
Das Programm ist thematisch offen. Das Projekt muss auf die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung zielen und zivilen Zwecken dienen.
Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln. Deutsche Universitäten erhalten bis zu 100% der Projektkosten erstattet, sofern ein deutsches KMU am Projekt beteiligt ist.
Die Projektlaufzeit kann bis zu drei Jahren betragen. Die Ergebnisse sollen spätestens zwei Jahre nach Projektende auf den Markt gebracht werden.
Weitere Informationen erhalten Interessenten hier.
Hinweise zum Programm Eurostars
Eurostars fördert Kooperationen von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) mit ihren Partnereinrichtungen. In diesem Rahmen können Hochschulen gefördert werden. Koordiniert werden die Anträge durch ein forschungstreibendes KMU.
Die Förderung der deutschen Projektpartner erfolgt durch das BMBF (über den beauftragten Projektträger DLR). Daher gelten die nationalen Förderbedingungen.
Die Förderquote für Hochschulen beträgt bis zu 100% der Projektkosten, wenn ein deutsches KMU am Projekt beteiligt ist. Anderenfalls beträgt die Förderquote max. 50%! Hier gilt:
- Der Eigenanteil in Höhe von 50% der Kosten darf nicht aus der institutionellen Förderung oder aus anderen Projektmitteln erfolgen.
- Der Eigenanteil darf nur aus freien, ungebundenen Institutsmitteln, sowie aus extern eingeworbenen ungebundenen Mitteln finanziert werden.
Hier kommen infrage a) Freie Industriemittel; b) Restsummen aus Projekten, über die nach Abschluss verfügt werden kann; c) Finanzielle Beiträge Dritter, über deren Verwendung der Projektleiter frei verfügen kann oder d) Einnahmen aus der Verwertung der im Projekt erzielten Ergebnisse.
Die Verpflichtung zur Verwertung der Ergebnisse gilt für alle Projektpartner. Formen der Verwertung sind für die beteiligten Hochschulen:
- Die Patentierung von Erfindungen und Lizensierung an Unternehmen.
- Eine vertraglich vereinbarte Beteiligung an Verkaufserlösen der KMU-Partner.
- Eine einmalige Rückzahlung (bis zur Höhe der Förderung) seitens der KMU.
Entscheidend ist, dass die durch die Hochschule generierten Ergebnisse nicht kostenlos an die Unternehmen weiteregegeben werden.
Konsortialvertrag / Geistige Eigentumsrechte
- Der Abschluss eines Konsortialvertrags ist vorgeschrieben.
- Auf den Eurostars Webseiten des Projektträgers DLR erhalten Sie neben Hinweisen zur Antragstellung eine Checkliste für das Erstellen eines Konsortialvertrags: Link.
- Das DESCA Model CA stellt auch hier ein Referenzdokument dar. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.
European & Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP)
Die EDCTP zielt auf die beschleunigte Entwicklung neuer oder verbesserter Arzneimittel, Vakzine, Mikrobiziden oder Diagnostik gegen HIV / AIDS, Tuberkulose, Malaria und andere armutsbedingte Infektionskrankheiten in Sub-Sahara Afrika. Der Schwerpunkt liegt auf Klinischen Studien der Phasen II und III.
Weitere Informationen erhalten Interessenten hier.
Active Assisted Living Programme (AAL)
Das AAL Programm fördert Projekte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien im Einsatz für Aktives und Gesundes Altern.
Das zentrale Ziel der AAL ist es, die Lebensqualität alter Menschen zu verbessern und die die industrielle Basis in Europa durch den Einsatz der IKT zu stärken.
Die Programminhalte reichen vom Management chronischer Beschwerden, gesellschaftliche Teilhabe, Mobilität älterer Menschen, die Unterstützung täglicher Aktivitäten bis hin zur Unterstützung nicht-professioneller Pflegender (Angehörige, Freunde).
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EMPIR
EMPIR ist das Programm zur Förderung der Forschung im Gebiet der Metrologie. Es fördert Projekte, die die Lösung der Gesellschaftlichen Herausforderungen, darunter im Bereich ‚Gesundheit‘, unterstützen.
Weitere Informationen finden Interessenten hier.
Ihre EU-Ansprechpartner für die Projektabwicklung
Katharina Strub
Bitte beachten Sie, dass als EU-Projekte nur Vorhaben in Programmen gelten, die direkt von der EU finanziert und von der EU-Kommission, einer Exekutivagentur oder einer Programmbehörde abgewickelt werden (Horizont 2020, Drittes Aktionsprogramm Gesundheit, Programme anderer Generaldirektionen der EU-Kommission, INTERREG, COST).
Zuständigkeit in weiteren Programmen:
Für Ihre Vorhaben, die in europäischen Verbünden realisiert, aber vom BMBF oder einer anderen nationalen Fördereinrichtung finanziert und von einem deutschen Projektträger abgewickelt werden, sind die für Ihre nationalen Projekte verantwortlichen Ansprechpersonen in der Drittmittelverwaltung zuständig.
Hierzu zählen die ERA-NET, die Gemeinsame Programmplanung und Eurostars.
Die aktuelle Liste der Mitarbeiter und Zuständigkeitsbereiche (PDF) finden Sie im Intranet unter:
Geschäftsbereich 1 - Controlling und Finanzen → Abteilung 1.1 – Finanzplanung → Mitarbeit