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Gemeinsame Programmplanung

 

Programmbeschreibung

Die Gemeinsame Programmplanung ist ein weiteres Konzept der EU und der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährung oder Bevölkerungsalterung. Ziel ist eine bessere Koordinierung der europäischen Forschung.

Im Bereich Gesundheit sind die folgenden Gemeinsamen Programme aktiv:

  • More Years, Better Lives - The Potential and Challenges of Demographic Change (JPI MYBL);
  • Antimicrobial Resistance (JPI AMR);
  • EU Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research (JPND);
  • European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD);
  • Urban Europe (JPI Urban Europe);
  • A Healthy Diet for a Healthy Life (JPI HDHL).

 

Die Förderung erhalten die Projektpartner durch die jeweilige nationale Fördereinrichtung. Daher gelten nationale Auswahlkriterien und finanzielle Regelungen für die Projektpartner.

Einen Überblick über alle thematischen Netzwerke und aktuelle Ausschreibungen bietet die Plattform ERA LEARN 2020: Link.

 

Hinweise zur Gemeinsamen Programmplanung

Individuelle Beratung

  • Falls Sie Fragen zu den europäischen Netzwerken oder zur Gemeinsamen Programmplanung haben und eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an den EU-Referenten.
  • Bitte setzen Sie sich im Vorfeld einer geplanten Antragstellung frühzeitig mit dem EU-Referenten in Verbindung.

 

Konsortialvertrag / Geistige Eigentumsrechte

  • Der Abschluss eines Konsortialvertrags (CA) zwischen den Projektpartnern ist in der Regel in den Gemeinsamen Transnationalen Aufrufen verbindlich vorgeschrieben“
  • Das DESCA Model CA stellt für ein Referenzdokument dar und liegt in modifizierter Form den meisten Konsortialverträgen zugrunde. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.
  • Die Entwürfe der Konsortialverträge werden über das EU-Referat an die Zentralstelle für Technologietransfer zur Prüfung weitergeleitet.

 

Projektabwicklung

  • Anders als im Rahmenprogramm Horizont 2020 der EU erfolgt die Förderung durch die beteiligten Mitgliedsstaaten.
  • Für die an den transnationalen Verbundprojekten teilnehmenden Einrichtungen gelten somit die jeweiligen nationalen Bedingungen für die Antragsberechtigung, Kostenkalkulation und Kostenerstattung.
  • Nach der positiven Begutachtung des Verbundantrags stellen deutsche Projektpartner daher einen Antrag bei der verantwortlichen nationalen Förderorganisation (in der Regel mit dem AZA-Formular des BMBF beim zuständigen Projetträger).
  • Den Link zum Formularschrank des BMBF finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie auch die Hinweise ‚Zuständigkeit in weiteren Programmen‘ unter „Ihre EU-Ansprechpartner für die Projektabwicklung“.

 

Ihre EU-Ansprechpartner für die Projektabwicklung

 

Alexander Affeldt, M.A.
Dekanat der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
EU-Referent / EU Liaison Officer
Breisacher Straße 153
D-79110 Freiburg
Tel.: +49 761 / 270-72250
Fax: +49 761 / 270-84670

E-Mail

 

Zuständigkeit in weiteren Programmen:

Für Ihre Vorhaben, die in europäischen Verbünden realisiert, aber vom BMBF oder einer anderen nationalen Fördereinrichtung finanziert und von einem deutschen Projektträger abgewickelt werden, sind die für Ihre nationalen Projekte verantwortlichen Ansprechpersonen in der Drittmittelverwaltung zuständig.

Hierzu zählen die ERA-NET, die Gemeinsame Programmplanung und Eurostars.

Die aktuelle Liste der Mitarbeiter und Zuständigkeitsbereiche (PDF) finden Sie im Intranet unter:

Geschäftsbereich 1 - Controlling und Finanzen → Abteilung 1.1 – Finanzplanung → Mitarbeit