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Promotion zum Dr. med. / Dr. med. dent. - Promotionsordnung 1984 (PO 1984)

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Schritt für Schritt bei der formalen Abwicklung Ihrer Promotion gemäß Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 (PO 1984) helfen.

Die PO 1984 ist am 08.12.2020 außer Kraft getreten, gilt jedoch weiterhin für alle vor dem 01.04.2021 angenommenen Doktorand*innen, die keinen Wechsel in die Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 08.12.2020 (PO 2020) beantragt haben. Die Frist zum Wechsel in die PO 2020 ist am 30.09.2021 abgelaufen. Das Schritt für Schritt Verfahren nach Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinischen Fakultät vom 08.12.2020 (PO 2020) für alle ab dem 01.04.2021 angenommenen Doktorand*innen und für Neuanträge finden Sie hier.

Aktuelle Regelungen zur Durchführung von Promotionskolloquien und Rigorosa in Corona-Zeiten finden Sie hier.

 

Schritt für Schritt zum Dr. med. / Dr. med. dent (PO 1984)

Beachten Sie, dass das Promotionsverfahren nach der Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 bis längstens 31. März 2028 abgeschlossen werden muss (Ausschlussfrist).

 

Folgende Vorgaben gelten für das Einreichen von Unterlagen im Promotionsbüro.

  • Füllen Sie Formulare am Computer aus.
  • Reichen Sie Unterlagen nur vollständig ein!
  • Der Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (Schritt 6) muss in Papierform gestellt werden und im Original unterschrieben sein.
  • Zeugnisse über den Studienabschluss/die Studienabschlüsse müssen als beglaubigte Kopien mit den zugehörigen Leistungsübersichten vorgelegt werden.
  • Unterlagen nicht tackern/heften.
  • Digitale Unterlagen (wenn zulässig) werden grundsätzlich nur im PDF-Format akzeptiert.
  • Die Dateigröße darf 10 MB nicht überschreiten.

 

Unvollständige und / oder handschriftlich ausgefüllte Unterlagen werden vom Promotionsbüro nicht angenommen bzw. zurückgesandt!

 

Schritt 1: Betreuer*in und Promotionsthema finden

Die Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 ist am 08.12.2020 außer Kraft getreten. Anträge auf Annahme als Doktorand*in werden nur noch nach Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 08.12.2020 (PO 2020) angenommen. Hinweise zum Promotionsverfahren nach der PO 2020 Sie hier.

Schritt 2: Datenerfassung für Promotionsinteressierte in HISinOne

Die Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 ist am 08.12.2020 außer Kraft getreten. Anträge auf Annahme als Doktorand*in werden nur noch nach Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 08.12.2020 (PO 2020) angenommen. Hinweise zum Promotionsverfahren nach der PO 2020 Sie hier.

Schritt 3: Antrag auf Annahme als Doktorand*in

Die Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 ist am 08.12.2020 außer Kraft getreten. Anträge auf Annahme als Doktorand*in werden nur noch nach Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 08.12.2020 (PO 2020) angenommen. Hinweise zum Promotionsverfahren nach der PO 2020 Sie hier.

Schritt 4: Immatrikulation / Registrierung als Promovierende

Sowie Sie Ihren Annahmebescheid erhalten haben, müssen Sie sich beim Service Center Studium als Promovierende immatrikulieren, bzw. registrieren (s.u.). Für Fragen zur Immatrikulation und Registrierung steht Ihnen das Service Center Studium als Ansprechpartner zur Verfügung.

Immatrikulationspflicht

Gem. § 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) müssen sich alle Promovierende– sofern ihre Annahme nach dem 30.03.2018 erfolgt ist (es gilt das Datum der Annahme als Doktorand*in an der Medizinischen Fakultät) – auf der Grundlage von § 60 Abs. 1. S. 1 b) LHG immatrikulieren (Merkblatt für Promovierende und Antrag auf Immatrikulation, englische Version). Dies gilt auch für Promovierende der Medizinischen Fakultät, wenn diese bereits als Studierende der Medizinischen Fakultät an der Universität Freiburg immatrikuliert sind; hier muss die bestehende Immatrikulation um einen weiteren Studiengang (Abschluss Promotion) ergänzt werden. Bitte verwenden Sie hierfür den "Antrag auf Studiengang-/Studienfachwechsel, bzw. Änderung der Studiengangkombination". Für die Ergänzung der bestehenden Immatrikulation um einen weiteren Studiengang fallen keine Zusatzkosten an.

Eine Ausnahme von der Immatrikulationspflicht für Doktorand*innen besteht gem. § 38 Abs. 5 LHG für

  • Doktorand*innen, die bereits vor dem 30. März 2018 an der Medizinischen Fakultät als Doktorand*in angenommen wurden, diese können sich immatrikulieren, sind dazu aber nicht verpflichtet;
  • Doktorand*innen, die hauptberuflich an der Universität Freiburg tätig sind (Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit). Diese können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag auf Registrierung (englische Version) und fügen eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrages bei.

Registrierung

Falls Sie nicht der Immatrikulationspflicht unterliegen (siehe oben) und sich gegen die Immatrikulation entschieden haben, müssen Sie sich als Promovierende registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Sie erfolgt, wie die Immatrikulation, nach der Annahme als Doktorand*in. Durch Vorlage der Annahmebestätigung der Medizinischen Fakultät und des ausgefüllten Antrags auf Registrierung (englische Version) im Studierendensekretariat (deutsche Promovierende) oder beim International Admissions und Services (IAS) (internationale Promovierende) werden Sie als Doktorand*in registriert.

Sofern Sie nach dem 30. März 2018 als Doktorand*in an der Fakultät angenommen wurden und sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen wollen (siehe oben), fügen Sie dem Antrag auf Registrierung bitte eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrages bei.

Schritt 5: Durchführung des Promotionsvorhabens / Erstellung der Dissertationsschrift

Gute wissenschaftliche Praxis

Bei der Durchführung des Promotionsvorhabens und bei der Erstellung der Dissertationsschrift sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (siehe Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft) zu beachten.

Hinweise zum Ethikvotum / zur Tierversuchsgenehmigung

Falls Sie ein Ethikvotum der Ethikkommission oder eine Tierversuchsgenehmigung des Regierungspräsidiums für Ihr Projekt benötigen, beginnen Sie dieses erst dann, wenn ein positives Ethikvotum, bzw. die Tierversuchsgenehmigung vorliegt. Beachten Sie hierbei die Hinweise der Ethikkommission zu "Ethikvoten für Promotionsvorhaben und andere universitäre Qualifikationsarbeiten". Prüfen Sie bei Änderungen im Verlauf Ihres Promotionsvorhabens, ob Ihr Projekt weiterhin durch das Ethikvotum / die Tierversuchsgenehmigung abgedeckt ist.

Erstellen der Dissertationsschrift

Erstellen Sie Ihre Dissertationsschrift gemäß den Abfassungsrichtlinien für Dissertationen zum Dr. med./Dr. med. dent. (3. Auflage, Juli 2022) Die Abfassungsrichtlinien enthalten neben den formalen Vorgaben der Medizinischen Fakultät auch Tipps zum Erstellen der Schrift. Mit Ausnahme von der Vereinfachung der Zitiervorgaben, wurden die bereits geltenden formalen Vorgaben für Dissertationen mit Veröffentlichung dieser Richtlinien nicht geändert, sondert lediglich in einem Dokument zusammengefasst. Bereits vor der Veröffentlichung der Abfassungsrichtlinien angemeldete Promotionen können auch nach bisher geltenden Zitiervorgaben eingereicht werden.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Dissertationsschrift außerdem den Zitierleitfaden für Dissertationen (2. überarbeitete Auflage, September 2023) der Medizinischen Fakultät. Dieser enthält neben gesetzlichen Vorgaben zum Zitieren und Hinweisen zur guten wissenschaftlichen Praxis des Zitierens unter anderem Tipps zur Plagiatsvermeidung.

Mustertitelblatt und 2. Seite für Dissertationen zum Dr. med. / Dr. med. dent.

Weiterführende Links

Schritt 6: Einreichung der Dissertation / Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (früher genannt Antrag auf Zulassung zur Promotion)

Übermitteln Sie zuerst eine PDF-Datei der Dissertationsschrift per E-Mail oder Cloud zur Prüfung der formalen Vorgaben an das Promotionsbüro (promotionen@uniklinik-freiburg.de). Erst nach Freigabe der PDF-Datei durch das Promotionsbüro dürfen die Dissertationsschriften gedruckt und der Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung gemäß Checkliste (gedruckte Exemplare plus Anlagen mit Originalunterschriften!) eingereicht werden.

Insgesamt sind drei Druckexemplare (Prüfexemplare) sowie die PDF-Datei abzugeben. Wenn die Prüfexemplare gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung vorliegen, gilt die Dissertation formal als eingereicht.

Das Promotionsbüro beauftragt die Gutachter*innen und übersendet ihnen die Prüfexemplare der Dissertation zur Begutachtung. Die Dissertation darf nicht von den Doktorand*innen selbst an die Gutachter*innen übergeben werden. Die PDF-Datei ist zur internen Verwendung bestimmt.

 

Schritt 7: Promotionskolloquium

Das Promotionskolloquium findet im universitären Rahmen in Freiburg statt und ist fakultätsöffentlich, d. h. es dürfen Mitglieder der Medizinischen Fakultät Freiburg gemäß § 22 LHG anwesend sein. Aktuelle Regelungen zur Durchführung von Promotionskolloquien in Corona-Zeiten finden Sie hier.

Mit der Zulassung zur Doktorprüfung (bisher genannt Zulassung zur Promotion) wird vom Promotionsbüro der frühestmögliche Termin für das Kolloquium genannt. Den tatsächlichen Termin für das Kolloquium vereinbart der/die Promovend*in selbst mit den beiden Gutachter*innen.

Der Kolloquiums-Aushang (PDF, WORD) muss über einen Zeitraum von 14 Tagen in der Klinik / dem Institut, an dem das Promotionsvorhaben durchgeführt wurde, erfolgen und zeitgleich als PDF-Datei per E-Mail an promotionen@uniklinik-freiburg.de geschickt werden.

Aktuelle Kolloquiumstermine

Nach dem Kolloquium bitte die Kolloquiums-Mitteilung ans Promotionsbüro senden:

  • Kolloquium Mitteilung Präsenz (PDF, WORD)
  • Kolloquium Mitteilung Video (PDF, WORD)

Schritt 8: Ggf. Rigorosum

Wenn die Zulassung zur Doktorprüfung (Schritt 6) innerhalb von drei Jahren nach Ablegen der Ärztlichen Prüfung (M3) bzw. der Zahnärztlichen Prüfung (ZP) erfolgt, wird anstelle einer mündlichen Prüfung (Rigorosum) das jeweilige Staatsexamen sowie das bestandene Kolloquium auf Antrag anerkannt (§ 13 Abs. 8 Promotionsordnung).

Diese Regelung gilt nur für die Ärztliche bzw. Zahnärztliche Prüfung. Ausländische Studienabschlüsse können nicht als mündliche Prüfung angerechnet werden.

Erfolgt die Zulassung zur Doktorprüfung nicht innerhalb der genannten Frist, so muss eine mündliche Prüfung (Rigorosum) abgelegt werden. Das Rigorosum erfolgt in drei Prüfungsfächern (Dissertationsfach, einem klinischen und einem theoretischen Fach).

Zeitpunkt und Anmeldung des Rigorosums

Das Rigorosum findet nach Begutachtung und Annahme der Dissertationsschrift durch die Gutachter*innen statt. Nachdem die Gutachten dem Promotionsbüro vorliegen, erfolgt die schriftliche Aufforderung zum Einreichen der Vorschläge für die Prüfungsfächer sowie mögliche Prüfer*innen. Nach Genehmigung dieser durch den Promotionsbeauftragten, erteilt das Promotionsbüro den schriftlichen Prüfungsauftrag. Die Prüfungstermine dürfen erst nachdem Sie zur Terminvereinbarung aufgefordert wurden mit den Prüfer*innen vereinbart werden.

Das Rigorosum ist zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im Promotionsbüro anzumelden. Geben Sie bei der Anmeldung bitte folgende Informationen an: Name, Datum, Uhrzeit, Prüfer*in, Beisitzer*in, Prüfungsfach.

Das Rigorosum ist fakultätsöffentlich, d. h. es dürfen Mitglieder der Medizinischen Fakultät Freiburg gemäß § 22 LHG anwesend sein. Aktuelle Regelungen zur Durchführung von Rigorosa in Corona-Zeiten finden Sie hier.

Aktuelle Termine von Rigorosa

 

Prüfungsfächer Dr. med.

Klinische Fächer:
Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin/Sozialmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie/Venerologie/Allergologie, Diagnostische Radiologie, Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Klinische Chemie/Laboratoriumsdiagnostik, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurologie, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Orthopädie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radioonkologie, Sportmedizin, Urologie, Virologie.
Theoretische Fächer:
Humangenetik, Hygiene und Mikrobiologie, Medizinische Informatik, Pathologie, Pharmakologie/Toxikologie, Rechtsmedizin, Umweltmedizin.

Prüfungsfächer Dr. med. dent.

Klinische Fächer:
Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kieferorthopädie, Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Theoretische Fächer:
Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie, Hygiene, Medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge, Pharmakologie, Werkstoffkunde.

Schritt 9: Veröffentlichung der Dissertation

Nachdem die Gesamtnote der Promotion feststeht, werden Sie vom Promotionsbüro zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare Ihrer Dissertation aufgefordert. Bitte warten Sie diese Aufforderung unbedingt ab, um eventuelle Fehldrucke zu vermeiden.

Vor Veröffentlichung Ihrer Dissertationsschrift entscheiden Sie selbst, ob Sie eine elektronische Veröffentlichung über FreiDok plus vornehmen oder nur gedruckte Exemplare einreichen. Bei elektronischer Veröffentlichung über FreiDok müssen neben der elektronischen Version insgesamt 3 gedruckte Pflichtexemplare eingereicht werden. Möchten Sie nur gedruckte Exemplare veröffentlichen, müssen insgesamt 10 gedruckte Pflichtexemplare eingereicht werden.

  • Die Prüf- und Pflichtexemplare müssen inhaltlich identisch sein, einzig Auflagen der Gutachter*innen zur Überarbeitung (§ 10 Abs. 2 der Promotionsordnung) und die Umsetzung formaler Vorgaben der Medizinischen Fakultät sind hiervon ausgenommen. Wurden die Prüfexemplare farbig eingereicht, so müssen die Pflichtexemplare ebenfalls farbig gedruckt werden.
  • Die Pflichtexemplare müssen mit Kartoneinband und in Klebebindung eingereicht werden. Die Titelseite wird außen auf den Kartoneinband und als erste Seite der Arbeit gedruckt. Abgesehen von den verbindlichen Formatvorgaben für die Titelseite (s. Muster Titelblatt) kann die Art des Kartoneinbands (Farbe, Papierqualität) selbst gewählt werden.
  • Druckformat DIN A 4 oder DIN A 5, beidseitig bedruckt.
  • Die Veröffentlichung des Lebenslaufs ist freiwillig.

 

Schritt 10: Vollzug der Promotion und Urkunde

Die Promotion wird durch die Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Im Fall der studienbegleitenden Promotion wird die Promotionsurkunde erst nach nachweislich erfolgreich absolviertem Studium ausgehändigt.

Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde haben Sie das Recht, den Titel Dr. med. bzw. Dr. med. dent. zu tragen. Herzlichen Glückwunsch!

 

Zum Download

 

Weiterführende Links