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Grundordnung KANEF

Grundordnung KANEF – Karriere und Networking für Frauen in der Medizin an der Medizinischen Fakultät Freiburg

 

Sabine-von-Kleist-Habilitationspreis

  • Die Habilitation darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
  • Habilitationsverfahren: Die Habilitation muss begutachtet und von der Habilitationskommission der Medizinischen Fakultät angenommen worden sein.
  • Der Vortrag vor der Habilitationskommission muss erfolgt und damit die Habilitation erfolgreich abgeschlossen sein.
  • Die Habilitation muss in Freiburg abgelegt worden sein.
  • Das Preisgeld muss im selben Jahr verausgabt werden.

 

Stipendium „Fill-in-the-gap“

  • Das Stipendium kann an Promovendinnen der Medizinischen Fakultät in der Endphase der Promotion oder an Wissenschaftlerinnen der Medizinischen Fakultät in der Abschlussphase einer Publikation/eines Projektes vergeben werden.
  • Das Stipendium kann nicht während der PJ-Zeit vergeben werden.
  • Bei Zwischenfinanzierung durch das Stipendium ist ein Nachweis zur weiteren Förderung nach Ende des Stipendiums einzureichen.
  • Stipendium plus wissenschaftliche/ärztliche Tätigkeit darf eine E13-Stelle nicht übersteigen.
  • Das Stipendium kann für maximal 6 Monate beantragt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Workshop-Reihe „Female Leadership“ Oberärztinnen, Gruppenleiterinnen und Professorinnen sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen

  • Teilnahme der genannten Personengruppe

 

Förderung eines Kita-Platzes für Nachwuchswissenschaftlerinnen

  • Vergabe der Kita-Plätze nach vorgegebenen Kriterien

 

Freiburg, am 23.01.2024