Anschubfinanzierung
Anschubfinanzierung durch die Forschungskommission der Medizinischen Fakultät
Gefördert werden vorrangig Projekte welche in absehbarer Zeit in eine externe Drittmittelförderung (insbesondere durch die DFG) übergehen können (Anschubfinanzierung). Dies muss aus dem Antrag deutlich erkennbar sein (z.B. durch Vorlage einer Antragsskizze). Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Anschubfinanzierung von Verbundvorhaben national
Zur Steigerung der Drittmittelfähigkeit und Stärkung von Forschungsschwerpunkten hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) die Möglichkeit von Anschubfinanzierungen für die Antragstellung für Sonderforschungsbereiche (SFBs), DFG-Forschungsgruppen (FORs) sowie DFG-Graduiertenkollegs (GRKs) bekannt gemacht. Bei Interesse setzten Sie sich bitte frühzeitig mit dem Forschungsdekanat (E-Mail, Tel. 0761/270-72450) in Verbindung.