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Anschubfinanzierung

Anschubfinanzierung durch die Forschungskommission der Medizinischen Fakultät

Gefördert werden vorrangig Projekte welche in absehbarer Zeit in eine externe Drittmittelförderung (insbesondere durch die DFG) übergehen können (Anschubfinanzierung). Dies muss aus dem Antrag deutlich erkennbar sein (z.B. durch Vorlage einer Antragsskizze). Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Anschubfinanzierung von Verbundvorhaben national

Zur Steigerung der Drittmittelfähigkeit und Stärkung von Forschungsschwerpunkten hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) die Möglichkeit von Anschubfinanzierungen für die Antragstellung für Sonderforschungsbereiche (SFBs), DFG-Forschungsgruppen (FORs) sowie DFG-Graduiertenkollegs (GRKs) bekannt gemacht. Bei Interesse setzten Sie sich bitte frühzeitig mit dem Forschungsdekanat (, Tel. 0761/270-72450) in Verbindung.

Anschubfinanzierung von Verbundvorhaben EU

Das EU-Referat kann Forschenden der Medizinischen Fakultät finanzielle Unterstützung für Antragstellungen im EU-Rahmenprogramm Horizont Europa gewähren. Die Mittel des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) dürfen für eine anteilige Erstattung von Kosten eingesetzt werden, die mit einer Antragstellung verbunden sind. Zur Vorbereitung empfiehlt sich dringend die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem EU-Referat (.