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Compliance in der Forschung

Wissenschaft braucht Freiheit und erfordert Verantwortung. Zur Kenntnis entsprechender Richtlinien und Leitlinien dienen die folgenden Dokumente:

Ethische Aspekte

In der klinischen und biomedizinischen Forschung kann es zu Zielkonflikten kommen, wenn nicht allein das Wohlergehen des Patienten handlungsleitend ist, sondern auch Forschungsinteressen verfolgt werden.

Die Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg berät und beurteilt ethische und rechtliche Aspekte bei der Planung und Durchführung medizinischer Forschung am lebenden und verstorbenen Menschen. Die Webseite der Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg finden Sie hier

Die Generalversammlung des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) hat 1964 eine Stellungnahme zu ethischen Grundsätzen in der medizinischen Forschung am Menschen, mit identifizierbarem menschlichem Material und Daten abgegeben, welche noch heute als Richtlinie gilt. Die Deklaration von Helsinki (Stand 2013) finden Sie hier.

Weitere Empfehlungen und Stellungnahmen zu ethischen Aspekten in der Wissenschaft finden Sie auf der Webseite des Deutschen Ethikrats hier.

Selbstverpflichtung & Wissenschaftsverantwortung (Dual-Use Research of Concern & Nagoya Protokoll)

Arbeiten mit genetisch veränderten Organismen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Regularien zur Arbeit mit gentechnisch veränderten Organismen finden Sie auf den Seiten der Stabstelle Sicherheit hier.

Tierexperimentelle Forschung

  • Die DFG-Senatskommission veröffentlichte 2019 die Handreichung „Tierversuche in der Forschung: Das 3R-Prinzip und die Aussagekraft wissenschaftlicher Forschung“. Das Dokument finden Sie hier.
  • Weitere Informationen der DFG zum Thema Tierversuche in der Forschung finden Sie hier.

Geistiges Eigentum bei Wissenstransfer

Die Albert-Ludwigs-Universität fördert den Wissens- und Technologietransfer, d.h. die Umsetzung und Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in die Praxis (Landeshochschulgesetz (§ 2 Abs. 5 Fassung vom 01.04.2014), Empfehlung der EU [s. unten]). Diese Verwertung der Ergebnisse hängt vom Umgang mit geistigem Eigentum ab, welcher in den untenstehenden Leitlinien geregelt ist. Lizenzierung, Verkauf und Unterstützung von Unternehmensgründungen sollen aktiv betrieben werden und somit zur sozialökonomischen Entwicklung von Stadt, Region und Land beitragen. 

  • Zur Transfer-Webseite der Universität Freiburg gelangen Sie hier.
  • Die Leitlinien der Universität Freiburg zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten (Intellectual Property Rights Policy) finden Sie hier. (Zugang nur mit Uni-Account)  oder per E-Mail.
  • Die Zentralstelle für Technologietransfer (ZFT) der Universität Freiburg finden Sie hier.
  • Unterstützung in Fragen von geistigem Eigentum auf EU Ebene z.B. für EU-geförderte Projekte auf den Webseiten des European IPR Helpdesks finden Sie hier.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz an der Universität Freiburg finden Sie hier.

Informationen zum Datenschutz am Universitätsklinikum Freiburg finden Sie hier.

Informationen der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS) zu verschiedenen Datenschutz-Themen finden Sie hier.