Habilitationen
Leitung Gremien, Berufungen und Akademische Angelegenheiten:
bettina.abels@uniklinik-freiburg.de
Unterlagen können elektronisch, sofern gemäß den Verfahrensvorgaben vorgesehen, an die bekannte Mailbox des Habilitationsbüros habilitationen@uniklinik-freiburg.de oder per Post übersandt (bitte Postadresse benutzen) oder am Empfang des Verwaltungsgebäudes des Universitätsklinikums (siehe Besuchsadresse) abgegeben werden.
In dringenden Angelegenheiten schreiben Sie bitte eine E-Mail an die bekannte E-Mail Adresse des Habilitationsbüros: habilitationen@uniklinik-freiburg.de.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ansprechpartnerin Habilitationen, APL-Professuren, Honararprofessuren
Cornelia Blum |
Tel.: 0761/270-72540 habilitationen@uniklinik-freiburg.de |
Yvette Burger |
Tel.: 0761/270-84652 habilitationen@uniklinik-freiburg.de |
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Grundsätzlich gilt:
Senden Sie bitte alle Anfragen per E-Mail an habilitationen@uniklinik-freiburg.de.
Anfragen für Beratungsgespräche, auch Anfragen für Beratungsgespräche mit dem Prodekan für Akademische Angelegenheiten richten Sie bitte an das Habilitationsbüro per Email: habilitationen@uniklinik-freiburg.de
Zur Abgabe Ihrer Unterlagen muss kein persönlicher Termin vereinbart werden. Gerne können Sie Ihre Antragsunterlagen auch per Hauspost einreichen.
Besuchsadresse:
Dekanatsverwaltung der Medizinischen Fakultät
Habilitationsbüro
Breisacher Str. 153
79110 Freiburg
Postadresse:
Dekanatsverwaltung der Medizinischen Fakultät
Habilitationsbüro
Postfach
79085 Freiburg
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Habilitationen
Voraussetzungen für die Habilitation
Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation sind u.a. der Erwerb eines Doktorgrades der Medizin oder der Zahnmedizin im Geltungsbereich des Grundgesetzes, eine mehrjährige Tätigkeit in Forschung und Lehre, die Beteiligung an Lehrveranstaltungen der Fakultät (mind. ein Semester) und eine hochschuldidaktische Weiterbildung.
Bevor der Antrag dem Habilitationsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird, prüft die Ständige Kommission für Habilitationsangelegenheiten und Ernennungsverfahren zum außerplanmäßigen Professor im Auftrag der Dekanin / des Dekans, ob die Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 der Habilitationsordnung (mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit) gegeben sind.
Bei einer positiven Beurteilung empfiehlt sie die Zulassung und benennt gleichzeitig einen der vorgeschlagenen auswärtigen Gutachter. Danach wird die Antragstellerin / der Antragsteller vom Dekanat aufgefordert, die unter "Stufe 2" genannten Unterlagen zur Zulassung zur Habilitation innerhalb von 3 Monaten einzureichen. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist ein, wird der Antrag abgelehnt.
Mindestanforderung für die Zulassung zur Habilitation
Publikationen
10 Originalarbeiten in peer-reviewten Journalen, die in PubMed/JCR gelistet sind; publiziert innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung. Davon mindestens sechs Arbeiten als Erst- oder Letztautor*in mit fachspezifischem Renommee. Zur Erfüllung der formalen Anforderungen können max. zwei geteilte Erst- oder Letztautorenschaften angerechnet werden. Die IF-Summe muss mindestens 15 betragen. Es ist der IF aus dem Erscheinungsjahr anzugeben.
Lehrleistung
Insgesamt 80 Unterrichtsstunden Lehrerfahrung über mindestens 6 Semester verteilt (Studierendenunterricht, z. B. Vorlesungen, Seminare, Praktikum) im Fach für das die Habilitation beantragt wird.
Facharztreife
Im Falle der beabsichtigten Habilitation für ein Fach, für das eine Facharztanerkennung existiert, muss diese Facharztanerkennung mit dem Einreichen der Unterlagen für Stufe 2 vorliegen.