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Informationen für Forschende

 

Aktuell: Den Gender Equality Plan (GEP) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg als Bestandteil des Struktur- und Entwicklungsplans 2019 - 2023 finden Sie hier (wichtig für Anträge im Rahmen des Horizon Europe Förderprogramms) 

 

+++DFG-Sofortmaßnahmen in der aktuellen Corona-Situation in Bezug auf die Chancengleichheitsmittel. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.+++

 

Gleichstellungsmittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

 

Sonderforschungsbereiche, Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs können bei der Beantragung ihres Forschungsprojektes Gleichstellungsmittel beantragen.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft legt dazu in ihrem Modul "Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden" Richtlinien zur Förderung von Frauen und Männern im Wissenschaftsbetrieb für die von ihr geförderten Projekte fest.

Die Pauschale wird zweckgebunden bewilligt. Maßnahmen, die hieraus finanziert werden, sollen dazu beitragen

  • die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung zu erhöhen,
  • die im Forschungsverbund arbeitenden Nachwuchswissenschaftlerinnen (neben ihrer fachlichen Qualifizierung) für ihre wissenschaftliche Karriere zu qualifizieren und
  • den Arbeitsplatz "Wissenschaft" familienfreundlicher zu gestalten.

 

Der Zuschuss kann bei Bedarf durch andere Netzwerkmittel ergänzt werden.

(DFG-Vordruck 52.14 - 10/11, Abs. II, S. 1-2)

 

Antragstellende eines Sonderforschungsbereiches (SFB), einer Forschungsgruppe (FOR) oder eines Graduiertenkollegs (GRK) erhalten Unterstützung zum Kapitel "Gleichstellung", sowohl in der Antragsphase als auch nach der Bewilligung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Lesen Sie hierzu die Informationen unter "Genderconsulting".

 

Das Gleichstellungsbüro der Medizinischen Fakultät Freiburg ist Mitglied im bundesweiten Netzwerk GenderConsulting