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Vergangene Nachrichten (Archiv)

 

Nachrichten von 2017

 

Drittes Aktionsprogramm Gesundheit: Arbeitsplan 2017 veröffentlicht
30.01.2017

Die Europäische Kommission hat am 27. Januar den Arbeitsplan 2017 im „Dritten Aktionsprogramm der Union im Bereich Gesundheit“ („Public Health“) veröffentlicht.

Das Programm hat vier zentrale Ziele. Dies sind:

  1. Promoting health, preventing diseases and fostering supportive environments for healthy lifestyles taking into account the ‘health in all policies’ principle;
  2. Protecting Union citizens from serious cross-border threats to health;
  3. Contributing to innovative, efficient and sustainable health systems;
  4. Facilitating access to better and safer healthcare for Union citizens.

 

Die für 2017 Mittel werden in verschiedenen Förderformen vergeben (Grants for Projects, Grants for Joint Actions with Member States, Operating Grants for non-governmental bodies; Direct grant agreements with international Organisations; Procurement).

Unter „Grants for Projects“ (im Ziel 4) sind Mittel für die Etablierung effektiver Koordinierungsmechanismen derjenigen bestätigten Europäischen Referenznetzwerke (ERN) im Bereich Seltener Krankheiten vorgesehen, mit denen zuvor ein Framework Partnership Agreement (FPA) abgeschlossen wurde. Die Koordinatoren bestätigter ERN reichen einen Antrag für ein so genanntes „Specific Grant Agreement“ ein.

Ein Teil des Budgets 2017 ist für „Procurement“ Aktivitäten vorgesehen (14,34 Mio. EUR).
Entsprechende Maßnahmen können die Evaluierung und das Monitoring von Programmaktivitäten oder Politiken umfassen, ebenso Studien, Gutachten, Gesundheitsdaten und -informationen, wissenschaftliche/technische Unterstützung, Kommunikationsaktivitäten, Awareness Raising oder Verbreitung von Ergebnissen oder Anwendungen von Informationstechnologien. Dieser Bereich wird mittels Dienstleistungsverträgen zwischen der EU-Kommission / Chafea und den Vertragspartnern geregelt.

Das Aktionsprogramm Gesundheit ist nicht Teil des Rahmenprogramms HORIZONT 2020 und unterliegt daher eigenen Regeln für die Förderfähigkeit und Erstattung von Kosten.
Das Programm basiert auf dem Prinzip der Kofinanzierung. In der Regel können maximal 60% der erstattungsfähigen Kosten aus EU-Mitteln erstattet werden.
Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 40% ihrer erstattungsfähigen Projektkosten wird von öffentlichen Einrichtungen in der Regel durch anteiligen Einsatz und Abrechnung von nicht drittmittelfinanzierten Mitarbeitern („costs pertaining to public officials“) erbracht

Den Arbeitsplan mit den thematischen Prioritäten für 2017 erhalten Interessenten unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/health/programme/events/adoption_workplan_2017_en

Auf der Basis des angenommenen Arbeitsplans werden die verschiedenen Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für 2017 auf den Programmwebseiten veröffentlicht.

 

Nachrichten von 2016

 

Drittes Gesundheitsprogramm der Europäischen Union: Arbeitsplan 2016 veröffentlicht
01.03.2016

Die Europäische Kommission hat den Arbeitsplan 2016 im Gesundheitsprogramm (3rd Programme of the Union’s action in the field of health, 2014 – 2020) veröffentlicht.
Der entsprechende Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen wird in Kürze von der „Consumer, Health, Agriculture and Food Executive Agency“ (CHAFEA) veröffentlicht.

Das Gesundheitsprogramm umfasst vier Spezifische Ziele:

Objective 1: Promote health, prevent diseases, and foster supportive environments for healthy lifestyles.

Objective 2: Protect citizens from serious cross-border health threats by identifying and developing coherent approaches and promoting their implementation for better preparedness and coordination in health emergencies.

Objective 3: Support public health capacity building and contribute to innovative, efficient and sustainable health systems.

Objective 4: Facilitate access to better and safer healthcare for EU citizens, by increasing access to medical expertise and information for specific conditions, also beyond national borders.

 

Zu den Schwerpunkten der Projektförderung 2016 gehören:

  • Best practices in care provision for vulnerable migrants and refugees;
  • Knowledge and best practices on reducing underage drinking and heavy episodic drinking;
  • Knowledge and best practices on measures to prevent illicit drug use;
  • Addressing the chronic disease challenge;
  • European Reference Networks;
  • Rare diseases – support for new registries;
  • Donor selection and protection.

Die unter den Topics förderfähigen Aktivitäten sind im Arbeitsprogramm beschrieben.

Die Förderung der Europäischen Referenznetzwerke (ERN) ist auf S. 9 des Arbeitsprogramms 2016 dargestellt. 
Die in ERN förderfähigen Aktivitäten sind Koordination, Management sowie nicht-klinische Aktivitäten.
Teilnehmende Gesundheitsversorger müssen einen Prozess der Billigung durch die zuständige nationale Behörde (BMG, Referat 216) durchlaufen. 

Neben  den Projekten werden 2016 - kofinanziert von den Mitgliedsstaaten – weitere Aktionen gefördert. Hierzu zählen: 

  • Quality of HIV/AIDS/STI, viral Hepatitis and tuberculosis prevention and linkage to care;
  • Action on chronic diseases;
  • Tobacco control;
  • Antimicrobial resistance and Health Care Associated Infections;
  • Authorisation of preparation processes in blood, tissues and cells. 

 

Grundlage der Kostenerstattung ist das Prinzip der Kofinanzierung. Der EU-Beitrag beträgt in der Regel max. 60% der geplanten Projektkosten.
Der Eigenanteil kann durch den anteiligen Einsatz öffentlichen finanzierten Personals erbracht werden. 

Zu den weiteren geförderten Aktivitäten gehört die Vergabe von Preisen sowie „Beschaffungen“ – Ausschreibungen für die Abgabe von Angeboten für die Konzeption und Umsetzung von Evaluierungs- und Monitoring, die Durchführung von Studien, Beratung, Datenerhebung und –auswertung sowie Gesundheitsinformation, Kommunikation, Verbreitung von Ergebnissen etc. 

Weitere Informationen zum Gesundheitsprogramm finden Interessenten unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/health/programme/policy/index_en.htm

 

Nachrichten von 2015

 

EU-Kommission veröffentlicht Entwürfe der Arbeitsprogramme 2016 / 2017
14.09.2015


Derzeit schließt die Europäische Kommission die Erstellung der thematischen Arbeitsprogramme für die Jahre 2016 / 2017 ab, die demnächst veröffentlicht werden sollen.

Inzwischen hat sie begonnen, vorläufige Entwurfsfassungen der Arbeitsprogramme auf den Webseiten ihres EUROPA-Servers einzustellen, darunter auch den Entwurf des Arbeitsprogramms „Health, Demographic Change and Wellbeing“ 2016 / 2017.

Interessenten finden die bislang von der Kommission eingestellten Entwürfe unter folgendem Link:
https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/draft-work-programmes-2016-17

Die Entwürfe dürften inhaltlich weitgehend den im Laufe der nächsten Wochen veröffentlichten Arbeitsprogrammen entsprechen; Änderungen sind jedoch möglich. Verbindlich ist ausschließlich die mit dem Aufruf veröffentlichte offizielle Fassung.

Der Aufruf „Personalised Medicines“ 2016 wird voraussichtlich am 20. Oktober 2015 offiziell veröffentlicht.

  

FET Open: Ausblick auf 2016/17

17.7.2015

Das Arbeitsprogramm 2016/17 für den Programmbereich „Future and Emerging Technologies“ (FET) wird für Oktober erwartet.

Ein vorläufiger Entwurf soll voraussichtlich im September veröffentlicht werden. Nach gegenwärtigem Diskussionsstand geht die Nationale Kontaktstelle für den Programmbereich FET davon aus, dass u.a. weitere FET Open-Calls und eine Reihe von FET Proactive-Topics ausgeschrieben werden.

Für FET Open werden Antragssteller also voraussichtlich auch in den nächsten Jahren die Chance haben, einen Antrag (wieder) einzureichen.

Weitere Informationen zu den Förderlinien der „Future and Emerging Technologies erhalten Interessenten auf der Webseite der Nationalen Kontaktstelle unter folgendem Link: http://www.eubuero.de/fet.htm

sowie auf der Programmwebseite HORIZON 2020 der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/h2020-sections

 

3. EU-Aktionsprogramm Gesundheit: Arbeitsplan 2015 veröffentlicht
08.06.2015

Der Arbeitsplan 2015 zur Umsetzung des 3. EU-Aktionsprogramms Gesundheit (Public Health Programme) 2014-2020 wurde am 2. Juni 2015 von der EU-Kommission beschlossen und auf der Europa Webseite veröffentlicht: http://ec.europa.eu/health/programme/events/adoption_workplan_2015_en.htm

Für das 3. Aktionsprogramm Gesundheit sind die folgenden vier Programmziele definiert:

  • Promoting health, preventing diseases and fostering supportive environments for healthy lifestyles taking into account the ‘health in all policies’ principle;
  • Protecting Union citizens from serious cross-border threats to health;
  • Contributing to innovative, efficient and sustainable health systems;
  • Facilitating access to better and safer healthcare for Union citizens.

  

Auf der Grundlage des Arbeitsplanes 2015 werden demnächst entsprechende Ausschreibungen erfolgen.

Die Förderung wird in verschiedenen Formen gewährt (grants for projects, operating grants, prizes). Einige Themen werden auf der Grundlage existierender Rahmenverträge vergeben und daher nicht ausgeschrieben.

Die Aufrufe werden auf der Homepage der Exekutivagentur Chafea (Consumer, Health and Food Executive Agency) veröffentlicht, die für die Umsetzung des Aktionsprogramms zuständig ist: http://ec.europa.eu/chafea/health/projects.html.

Neben den Ausschreibungen finden Interessenten dort weitere Informationen zum Aktionsprogramm und zur Antragstellung.

Das Aktionsprogramm Gesundheit ist nicht Teil des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und unterliegt daher anderen Regeln. So beträgt die Erstattung in der Regel max. 60% der geplanten Projektkosten.

 

INTERREG V 2014-2020 : EU-Kommission genehmigt Operationelles Programm
19.01.2015

Die Vorarbeiten zur Ausgestaltung des Programms INTERREG V Oberrhein 2014-2020 laufen derzeit.

Ein wichtiger Schritt ist inzwischen getan: die Europäische Kommission hat das Operationelle Programm für die neue Förderperiode am 16. Dezember 2014 genehmigt.

Die Arbeiten an den praktischen Modalitäten der Programmumsetzung, etwa zu den Kriterien und Verfahren zur Projektauswahl, dem Verfahren der Antragstellung und den notwendigen Unterlagen usw. stehen vor dem Abschluss. Ziel ist es, nach Möglichkeit zum Ende des ersten Halbjahres 2015 mit der Genehmigung von Projekten zu beginnen.

Für das Programm INTERREG V Oberrhein werden insgesamt mehr als 109 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen, und damit einmal deutlich mehr als in der vorangegangenen Förderperiode.
Der neue politische Rahmen auf EU-Ebene, in den sich das Programm einfügt, sieht wichtige Änderungen gegenüber den vorherigen INTERREG-Programmen vor, darunter insbesondere:

  • die Konzentration auf einige wenige Ziele in der Programmstrategie,
  • eine klarere Orientierung hin auf die Ergebnisse, die erzielt werden sollen sowie in Zusammenhang damit
  • eine stärkere Selektivität bei der Auswahl der Vorhaben.

 

Daneben bleibt der grenzüberschreitende Mehrwert der unterstützten Vorhaben eines der wichtigsten Begutachtungskriterien.


Während der Ausarbeitung der Auswahlkriterien für die kommenden Projekte können Sie das Gemeinsame Sekretariat bereits über Ihre Projektidee informieren. Nutzen Sie dazu bitte das Formular für Projektideen und senden Sie es per E-Mail an die Adresse interreg@region-alsace.eu

Zugang zum Operationellen Programm und das Formular für die Projektidee erhalten Interessenten über folgenden Link:
http://www.interreg-oberrhein.eu/interreg-v-oberrhein-2014-2020-wesentliche-eckpunkte,30865,de.html

 

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