Grundordnung KANEF
Grundordnung KANEF – Karriere und Networking für Frauen in der Medizin an der Medizinischen Fakultät Freiburg
Sabine-von-Kleist-Habilitationspreis
- Die Habilitation darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Habilitationsverfahren: Die Habilitation muss begutachtet und von der Habilitationskommission der Medizinischen Fakultät angenommen worden sein.
- Der Vortrag vor der Habilitationskommission muss erfolgt und damit die Habilitation erfolgreich abgeschlossen sein.
- Die Habilitation muss in Freiburg abgelegt worden sein.
- Das Preisgeld muss im selben Jahr verausgabt werden.
Stipendium „Fill-in-the-gap“
- Das Stipendium kann an Promovendinnen der Medizinischen Fakultät in der Endphase der Promotion oder an Wissenschaftlerinnen der Medizinischen Fakultät in der Abschlussphase einer Publikation/eines Projektes vergeben werden.
- Das Stipendium kann nicht während der PJ-Zeit vergeben werden.
- Bei Zwischenfinanzierung durch das Stipendium ist ein Nachweis zur weiteren Förderung nach Ende des Stipendiums einzureichen.
- Stipendium plus wissenschaftliche/ärztliche Tätigkeit darf eine E13-Stelle nicht übersteigen.
- Das Stipendium kann für maximal 6 Monate beantragt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Workshop-Reihe „Female Leadership“ Oberärztinnen, Gruppenleiterinnen und Professorinnen sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen
- Teilnahme der genannten Personengruppe
Förderung eines Kita-Platzes für Nachwuchswissenschaftlerinnen
- Vergabe der Kita-Plätze nach vorgegebenen Kriterien
Freiburg, am 23.01.2024